Förderungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich

 

    durch

    • Bildungsgutscheine
      • Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel,
        die zum  Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den
        regionalen  Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von
        längstens drei Monaten, in  der der Bildungsgutschein eingelöst
        werden muss, aus. Unter den im  Bildungsgutschein festgelegten
        Bedingungen kann der Bildungsinteressent  den Bildungsgutschein
        bei einem für die Weiterbildungsförderung  zugelassenen Träger
        seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss  für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

         

    • Prämiengutscheine
      • Die Bildungsprämie deckt über den persönlich ausgestellten
        Prämiengutschein in vielen Fällen die anfallenden Kosten für
        Fachkurse  und Seminare zur Hälfte ab und macht sie dadurch
        leichter finanzierbar.  Kombinieren lässt sich der
        Prämiengutschein ferner mit dem  Weiterbildungssparen.

         

    • Einzelfallentscheidungen
      • Einzelfallentscheidung ist ein Verwaltungsakt der auf gesonderten
        Umständen, oftmals auf einer "Ausnahmebasis" beruht. Danach
        erhält der Antragsteller oft eine sogenannte Ausnahmegenehmigung.

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